Medikamente gegen Schlaflosigkeit gibt es schon lange. Diese konnten bisher aber nur 28 Tage lang auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Das hat sich mit einem neuen Wirkstoff geändert.
Abhängigkeit und Hang-over
Schlafstörungen sind belastend. Denn nicht nur das stundenlange nächtliche Wachliegen kann quälend sein. Auch die Müdigkeit am nächsten Tag schränkt die Lebensqualität deutlich ein. Und auf Dauer reduziert Schlaflosigkeit nicht nur die Leistungsfähigkeit, sondern schadet auch der Gesundheit. Dennoch werden Schlafmittel – also Medikamente, die den Schlaf unterstützen – nicht ohne weiteres verschrieben. Präparate wie Z-Substanzen oder Benzodiazepine können abhängig machen und zu Hang-over-Effekten führen. Das heißt, dass es durch die Schlafmittel auch am nächsten Tag noch zu Müdigkeit und Abgeschlagenheit kommt.
Langfristig verordnungsfähig
Bisher durften Schlafmittel außerdem nur in Sonderfällen länger als 28 Tage auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden. Mit dem Präparat Daridorexant hat sich das geändert. Der Wirkstoff funktioniert anders als bisherige Schlafmittel, indem er den Botenstoff Orexin im Gehirn hemmt. Dieser Botenstoff setzt normalerweise andere Botenstoffe frei, die das Wachsein stimulieren. Die Hemmung soll einen natürlichen Schlaf unterstützen. Gleichzeitig soll es weniger wahrscheinlich sein, von diesem Schlafmittel abhängig zu werden. Außerdem sei das Präparat recht sicher und verträglich.
Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein
Eine längerfristige kassenärztliche Verschreibung von Daridorexant ist dann möglich, wenn die Betroffenen schon über 3 Monate unter Schlaflosigkeit leiden und in ihren alltäglichen Aktivitäten dadurch stark eingeschränkt sind. Außerdem muss regelmäßig geprüft werden, ob die Einnahme noch sinnvoll ist und Betroffene Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln.
Im besten Fall sollte aber auch Daridorexant nur so kurz wie möglich eingenommen werden. So oder so dämpft ein Schlafmittel nur ein Symptom – ändert aber nichts an der Ursache. Längerfristig sollte gemeinsam mit der Ärzt*in also danach geforscht werden, was der Grund für die Schlaflosigkeit ist.
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, Gelbe Liste